Gotte und Götti gesucht

Ist der Entschluss zur Taufe erst einmal gefallen, steht das Thema Gotte und Götti an. Wen fragst du? Bruder oder Schwester? Oder doch lieber den Freund oder die Freundin? Aber wohnt die nicht zu weit weg? Bei der Suche nach dem richtigen Götti oder der richtigen Gotte sind einige Frage zu klären.

Zunächst einmal die Fakten.

Wer kann aus der Sicht der Kirchen überhaupt Gotte oder Götti werden?

In der katholischen Kirche muss einer der Paten katholisch, getauft und gefirmt sein und das 16. Altersjahr vollendet haben. Zuweilen wird auch die Erstkommunion als Voraussetzung genannt.

Auf reformierter Seite sollen die Paten einer christlichen Kirche angehören und das 16. Altersjahr vollendet haben. Es gibt Landeskirchen, die auch die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche voraussetzen sowie die Konfirmation.

Was ist die Aufgabe der Paten?

Die Paten werden von den Eltern ausgewählt und erklären sich bereit, das Taufkind auf seinem Lebens- und Glaubensweg zu begleiten. Ihre Aufgabe ist es zudem, die Eltern in der christlichen Erziehung zu unterstützen. Die Paten werden ins Taufbuch bzw. Taufregister eingetragen.

Gotte oder Götti zu sein ist ein familiäres und christliches Engagement. Es hat keine zivilrechtliche Bedeutung. Es ist also nicht so - entgegen der manchmal noch vorzufindenden Meinung-, dass die Paten beim Tod der Eltern für das Patenkind sorgen müssen.

In der Tauffeier selbst, entzünden die Paten häufig die Taufkerze, sprechen eine Fürbitte oder tragen das Kind zum Taufbecken. Das alles ist aber bei der Vorbereitung der kirchlichen Feier mit der entsprechenden Person abzusprechen.

Wen für die Aufgabe wählen?

Bei der Wahl spielen neben den kirchlichen Vorgaben persönliche Überlegungen eine Rolle. Manche Taufeltern wählen gerne Geschwister als Paten aus, um die Familienzusammenhalt zu stärken, andere wählen eher die gute Freundin oder den guten Freund. In der Regel werden nicht mehr als zwei Paten gewählt, mindestens einer davon muss die kirchlichen Voraussetzungen erfüllen. Es müssen nicht immer Mann und Frau sein, auch zwei gleichgeschlechtliche Paten sind möglich.

Entscheidend ist die Frage, welche Rolle die Paten sonst noch übernehmen sollen. Ist es vielleicht wichtig, dass sie in der Nähe wohnen und die Taufeltern auch mal entlasten können und später mehr Zeit mit dem Kind verbringen können? Oder spielt die religiöse Begleitung eine besondere Rolle, weil die Person besonders religiös ist? Oder suchst du einen «Sparringspartner», der mit euch auch mal in Erziehungsfragen kritisch mitdiskutiert?

Wichtig ist, die Erwartungen gegenüber der gewählten Person auch zu kommunizieren, damit keine Enttäuschungen entstehen. Und so kann es auch sein, dass sich jemand zwar über die Anfrage freut, aber doch ablehnt.

Eine lebenslange Garantie, dass die Verbindung zur Familie und zum Kind hält, gibt es nicht. Eine Freundschaft kann zerbrechen, in der Familie können Streitigkeiten Brücken abbrechen lassen. Es kommt vor, dass Familien neue Paten suchen wollen oder müssen. Dabei ist zu beachten, dass es nicht möglich ist, neue Paten nachträglich in den kirchlichen Büchern eintragen zu lassen oder die alten zu streichen.



Herausgebende Kirchen

Reformierte Kirche Kanton Zürich
Hirschengraben 50
8001 Zürich
www.zhref.ch

Katholische Kirche im Kanton Zürich
Hirschengraben 66
8001 Zürich
www.zhkath.ch

Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn
Altenbergstrasse 66
3000 Bern 22
www.refbejuso.ch

Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Bern
Zähringerstrasse 25
3012 Bern
www.kathbern.ch

Kooperationspartner

Römisch-Katholische Kirche im Aargau
Feerstrasse 8
5001 Aarau
www.kathaargau.ch

Evangelisch-reformierte Landeskirche Graubünden
Loëstrasse 60
7000 Chur
www.gr-ref.ch

Evangelisch-reformierte Kantonalkirche Schaffhausen
Pfrundhausgasse 3
8200 Schaffhausen
www.ref-sh.ch

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen
Oberer Graben 31
9000 St.Gallen
www.ref-sg.ch

Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern
Abendweg 1, Postfach
6000 Luzern 6
www.lukath.ch

Bistum Basel
Baselstrasse 58, Postfach
4502 Solothurn
www.bistum-basel.ch

Bistum St. Gallen
Klosterhof 6b
9001 St. Gallen
www.bistum-stgallen.ch

Verband Kind und Kirche
Chileweg 1
8415 Berg am Irchel
www.kindundkirche.ch

Reformierte Kirche Aargau   
Stritengässli 10
5001 Aarau
www.ref-ag.ch